Allgemeine Geschäftsbedingungen der YES Werbung Inh. Ute Nissen
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der YES Werbung
mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der YES Werbung nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Die YES Werbung erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Werbemedien sowie Medien-Planung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von der YES Werbung.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
2.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die YES Werbung, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die YES Werbung resultiert daraus nicht.
Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.2 Die YES Werbung darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der YES Werbung und dem Kunden ausgeschlossen werden.
3.3 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der YES Werbung.
3.4 Über den Umfang der Nutzung steht der YES Werbung ein Auskunftsanspruch zu.
4. Geheimhaltungspflicht
4.1 Die YES Werbung und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die YES Werbung das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt der YES Werbung alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der YES Werbung sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
6. Zusatzleistungen
6.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
7. Leistungen Dritter
7.1 Die YES Werbung ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
Von der YES Werbung eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der YES Werbung. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der YES Werbung eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der YES Werbung weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
8. Arbeitsunterlagen
8.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der YES Werbung angefertigt werden, verbleiben bei der Selbigen. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die YES Werbung schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
9. Vergütung
9.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der YES Werbung ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
9.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die YES Werbung dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der YES Werbung verfügbar sein.
9.3 Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die der YES Werbung dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und Selbige von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
9.4 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann die YES Werbung unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9.5 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die YES Werbung behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
10.2 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
10.3 Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
10.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
10.5 Die YES Werbung ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Firma dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Firma geändert werden.
11. Die Lieferverpflichtungen der YES Werbung sind
11.1 erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen der Firma zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
11.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der YES Werbung schriftlich bestätigt worden sind.
11.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.
11.4 Von der YES Werbung zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild- und Strichgestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Selbigen bestätigt worden sind.
11.5 Gerät die YES WERBUNG mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Von der YES Werbung gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
12.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
12.3 Für die Wettbewerbs- oder Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe
haftet die YES Werbung nicht.
12.4 Die YES Werbung übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
12.5 Die YES Werbung haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die YES Werbung haftet auch nicht für die Patent-, Urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
Soweit die YES Werbung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der YES Werbung. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.
Streitigkeiten
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und der YES Werbung geteilt.
Schlussbestimmungen
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der YES Werbung.
Die YES Werbung haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Die Haftung der YES Werbung wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Selbigen, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der YES Werbung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der YES Werbung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.